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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath:
§1 Geltungsbereich Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht unverzüglich nach Erteilung des jeweiligen Auftrags schriftlich widersprochen wird. Schließt die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath mit einem anderen Unternehmer ein Rechtsgeschäft ab, so gelten ausschließlich die AGB der Fa. foto morgana, Inhaber Michael Heimsath.
§2 Rechte an der Ware 1. Der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath steht das Urheberrecht an Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtes zu. Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Die dem Urheberrecht gem. § 72 UrhG unterfallenden Lichtbilder sind jegliche von der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath hergestellten fotografischen Produkte, unabhängig davon in welcher technischen Form diese vorliegen (analoge Fotografie, digitale Fotografie). 2. Die angefertigten Lichtbilder bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath. Auch nach vollständiger Bezahlung der Lichtbilder verbleibt das Urheberrecht bei ihr. 3. Die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht im Sinne des § 31 UrhG. Danach können solche Lichtbilder nur in der erlaubten Art genutzt werden, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber eines Lichtbildes auch nach Übertragung des einfachen Nutzungsrechts kein Recht besitzt, die Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Insofern wird § 60 UrhG ausdrücklich abbedungen. 4. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath auf Datenträgern aller Art bedarf ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung. 5. Die analoge oder digitale Bearbeitung eines Lichtbildes der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath bedarf auch nach der Übertragung eines einfachen Nutzungsrechts der schriftlichen Zustimmung. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Bearbeitung ein neues Werk, ist dieses entsprechend und sichtbar zu kennzeichnen. In einem solchen Fall ist die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath Miturheberin im Sinne des § 8 UrhG. Als solche hat die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath weiterhin den Anspruch als Miturheber bei der Veröffentlichung jeglicher Art der Lichtbilder benannt zu werden. 6. Bei einer Verwertung der Lichtbilder kann die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung dieser Pflicht berechtigt sie zu Schadensersatz. 7. Die Negative bzw. Daten des Lichtbildes verbleiben auch nach Übertragung des Nutzungsrechts bei der Firma foto-morgana. Die Aufbewahrung des Negativs bzw. digitaler Daten ist nicht Teil des Auftrags und erfolgt durch die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath ohne Gewähr. Eine Herausgabe dieser Daten erfolgt ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung und unterliegt einer gesonderten Vergütung. Unterbleibt eine solche Vereinbarung bewahrt die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath lichtbildspezifische Daten gleich welcher Art in der Regel drei Jahre auf und kann die Daten anschließend vernichten.
§3 Reklamationen 1. Bei der ordnungsgemäßen und technisch einwandfrei angefertigten Nachbestellung eines Lichtbildes kann es zu farblichen Abweichungen mit dem Original kommen. Eine derartige Abweichung ist nicht zu vermeiden und begründet daher kein Recht zur Reklamation. 2. Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und die künstlerisch-technische Gestaltung der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath ausdrücklich an. Dem Auftraggeber ist es daher verwehrt, hergestellte Lichtbilder aufgrund o.g. Kriterien zu reklamieren.
§4 Haftung 1. Die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen haften bei Vertragsverletzungen für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath beruhen. 2. Bei jeglichem Verlust der Aufnahmen aus einem Auftrag z.B. in Form belichteter Filme, Negative oder Daten oder Diebstahl beschränkt sich die Einstandspflicht der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath darauf, neues Fotomaterial zur Verfügung zu stellen. Eine Haftung der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath und ihrer Erfüllungsgehilfen bleibt bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten bestehen. Weitergehende Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen. 3. Im Übrigen haftet die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit eines Lichtbildes nur im Rahmen der Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers des Fotomaterials bzw. Datenmaterials. 4. Liefertermine sind nur dann als verbindlich anzusehen, wenn sie ausdrücklich von der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath schriftlich bestätigt worden sind. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt. 5. Übergebene Vorlagen und andere Gegenstände werden von der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath sorgfältig behandelt. Für den Untergang bzw. Verlust der Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Unberührt bleibt jedoch eine Haftung der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath und ihrer Erfüllungsgehilfen aufgrund vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens.
§5 Vergütung, Aufrechnungsverbot 1. Für die Herstellung des Lichtbilds wird entweder ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (z.B. Anfahrtskosten, Spesen, Studiomieten, etc. …) hat der Auftraggeber zu tragen. 2. Wird die für die Durchführung eines Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar entsprechend des zugrunde gelegten Pauschalpreises bzw. des Stundensatzes. Nach Rechnungsstellung der jeweiligen Leistung durch die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath ist der jeweilige Betrag innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Gerät der Besteller in Verzug, so hat dieser der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath, ausgenommen für die erste Mahnung, die anfallenden Mahngebühren zu tragen. 3. Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und die künsterlisch-technische Gestaltung der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath ausdrücklich an. Dem Auftraggeber ist es daher verwehrt hergestellte Lichtbilder aufgrund o.g. Kriterien zu reklamieren. Der Vergütungsanspruch besteht daher in voller Höhe. 4. Dem Besteller ist es untersagt, gegen eine fällige Forderung der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath mit einer eigenen Forderung aufzurechnen. Dies gilt nicht, insoweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig durch ein Gericht festgestellt worden ist. 5. Gegenüber einem Endverbraucher weist die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
§6 Leistungsstörungen 1. Terminvereinbarungen sind dann verbindlich, wenn diese von der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath schriftlich bestätigt worden sind. Sollte eine solche Terminvereinbarung von dem Auftraggeber nicht eingehalten werden können, hat dieser die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath unverzüglich von der Verhinderung zu unterrichten. Bei einem kurzfristigen Ausfall eines verbindlichen Termins steht Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Aufnahmehonorars zu. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath kein Schaden entstanden bzw. ein wesentlich niedriger als die zu zahlende Pauschale entstanden ist. 2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. 3. Überlässt die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath dem Auftraggeber Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht gewünschten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang auf eigene Kosten und Gefahr zurück zu senden. Der Auftraggeber trägt in dieser Zeit die Gefahr des Verlustes und der Zerstörung der Lichtbilder und haftet der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath auf entsprechenden Geldersatz. Erhält die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath die nicht gewünschten Lichtbilder nicht innerhalb von 10 Tagen zu ihren Händen zurück, gelten diese Lichtbilder als abgenommen und müssen entsprechend vergütet werden.
§7 Nutzung und Verbreitung 1. Die Verbreitung eines Lichtbildes der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath im Internet bzw. Intranet, Online-Datenbanken und anderen elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Bestellers bestimmt sind, sowie die Verbreitung mittels eines Speichermediums ist untersagt und wird nur nach schriftlicher Vereinbarung gestattet. 2. Die Vervielfältigung eines Lichtbildes der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath bedarf grundsätzlich ihrer schriftlichen Zustimmung. 3. Die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und/ oder Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht schriftlich vereinbart war. Besteht eine solche Vereinbarung, ist die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath berechtigt, für die Leistung eine gesonderte Vergütung zu verlangen. 4. Hat die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und/ oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit ihrer Zustimmung verändert bzw. bearbeitet werden. 5. Die Gefahr des Untergangs des Datenmaterials und die Kosten des Transports hat der Auftraggeber zu tragen.
§8 Verwertungsgesellschaften 1. Der Auftraggeber erkennt an, dass bei einer Auftragsvergabe im künstlerischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten ist, auf die die Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath keinen Einfluss hat. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
§9 Gerichtsstand 1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath. 2. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sonder-vermögen, so ist der allgemeine Gerichtsstand am Geschäftssitz der Firma foto morgana, Inhaber Michael Heimsath.
§10 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt, falls die AGB eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollten.
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